Bis zu 40% Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen.
Der Staat stellt 700 Millionen Euro für Privatpersonen, Kondominien und Firmen für den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung. Im Falle der Privatpersonen und Kondominien wird der Einsatz von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen gefördert. Mit 3. Jänner 2013 ist das entsprechende Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) in Kraft getreten.
Das am 2. Jänner 2013 in der „Gazzetta Ufficale“ veröffentlichte Dekret sieht für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen bis zu 40% Förderung vor. Stattliche 700 Millionen Euro stellt der Staat für Privatpersonen, Kondominien und Firmen zur Verfügung. Sobald diese Gelder erschöpft sind, wird neu entschieden, wie es mit dem Wärmekonto weiter gehen soll. Ein Zähler (contatore) auf der Internetseite der GSE (italienischer Netzbetreiber, www.gse.it) gibt Aufschluss darüber, wie viel von den vorgesehenen Geldern noch zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) werden für Privatpersonen und Kondominien folgende Maßnahmen gefördert:
Die Förderung wird je nach Maßnahme und Leistung zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt. Auch die Maximalbeträge der Förderungen orientieren sich an der Art der Investition, der Leistung der Heizanlage sowie der Klimazone.
„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“
Die 700 Millionen Euro, welche für Privatpersonen, Kondominien und Firmen vorgesehen sind, werden nach diesem Motto vergeben. Daher ist es nicht nur wichtig rechtzeitig um die Förderung anzusuchen, sondern auch den Zähler (contatore) des GSE im Auge zu behalten, um am Ende nicht leer auszugehen.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss innerhalb 60 Tage ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag in elektronischer Form an die GSE gestellt werden. Das digitale Ansucheformular wird jedoch erst in den nächsten 60 Tagen verfügbar sein.
Diese Förderung stellt für all jene eine Alternative dar, die den Steuerabzug (55% oder 50%) nicht in Anspruch nehmen können, da die zu zahlenden Steuern bereits voll ausgeschöpft werden oder man gar keine Steuern zahlen muss.
"Höhe und Dauer der Förderung"
Die Auszahlung erfolgt für die Dauer von zwei bzw. fünf Jahren. Bei kostenauwändigeren Maßnahmen jährlich. Wenn der Förderbeitrag weniger als 600 € beträgt, wir er in einer einzigen Rate ausbezahlt.
"Ansuchen zur Förderung"
Das Ansuchen muss spätestens innerhalb von 60 Tagen ab Abschluß der Arbeiten an die GSE gestellt werden.
"Kumulierbarkeit"
Die Förderung en sind nicht mit anderen staatlichen Förderungen mit Ausnahme von Garantiefonds und Rotationsfonds vereinbar.
Medien-Information
Bz, 24.01.2013
Haustechnik OHG
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